Kostenlos Selbstauskünfte anfordern • selbstauskunft.net
Diese Selbstauskünfte werden Ihnen nach §19 I BDSG (Behörden) bzw. §34 I, IV BDSG einmal im Jahr kostenlos von den entsprechenden Unternehmen per Post zugeschickt und enthalten alle über Sie gespeicherten Informationen inklusive aktueller Score-Werte, sofern diese vorhanden sind.
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Hier besteht die Möglichkeit herauszufinden, wo unsere Daten überall herumschwirren.